Allgemeine Geschäftsbedingungen Internet- Marketing- Agentur Sabisch
1.Präambel
Die Internet- Marketing- Agentur Sabisch (im folgenden Anbieter) erbringt Leistungen nur auf Grundlage dieser Vertragsbedingungen.
2. Dienstleistungsangebot
Der Anbieter bietet folgende Leistungen an: Webdesign, Online- Redaktion, Seitenoptimierung für Suchmaschinen, Webhosting (als Reseller ohne eigenen Server), Web-Usability-Prüfungen, Internet- Schulungen , Anpassung von CMS, Schaltung von Internet- Inseraten und Entwicklung und Durchführung von Internet- Marketing- Kampangnen. Der genaue Leistungsumfang, der Projektablauf und eine etwaiger Terminplan wird einzelvertraglich geregelt.
Wünscht der Kunde nachträglich eine Erweiterung des Leistungsumfangs, so hat er dies dem Anbieter mitzuteilen. Der Anbieter wird darauf hin ein Angebot erstellen, ob und zu welchen Konditionen die zusätzlichen Leistungen erbracht werden können. Etwaige Fertigstellungstermine verschieben sich entsprechend.
3. Vergütung
Die Vergütung wird einzelvertraglich geregelt.
4. Nutzungsrechte
Der Anbieter räumt dem Kunden das ausschließliche, räumlich und zeitlich unbeschränkte nichtübertragbare Recht ein, die von ihr erbrachten Leistungen zu nutzen. Dies steht unter der aufschiebenden Bedingung der vollständigen Bezahlung der vereinbarten Vergütung. Das Nutzungsrecht gilt nur für die Nutzung der jeweiligen Vertragsleistung insgesamt. Insbesondere ist Kunde ist nicht berechtigt, einzelne Gestaltungselemente einer erstellten Internetpräsenz oder die vollständige Internetpräsenz in anderer Form - insbesondere in gedruckter Form - zu nutzen.
5. Gewährleistung und Abnahme
Die Gewährleistung richtet sich nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften.
Der Kunde ist zur Abnahme der vertraglich erbrachten Leistung verpflichtet, sofern sie den vertraglichen Anforderungen entspricht. Die Abnahme ist schriftlich zu erklären. Während der Erstellung des Vertragsgegenstandes ist der Anbieter berechtigt, dem Kunden einzelne Bestandteile des Vertragsgegenstands zur Teilabnahme vorzulegen. Der Kunde ist zur Teilabnahme verpflichtet, sofern die betreffenden Bestandteile des Vertragsgegenstandes den vertraglichen Anforderungen entsprechen.
Sind verbindliche Termine für die Fertigstellung der vom Anbieter zu erbringenden Leistungen vereinbart, worden , so hat der Anbieter Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und Umständen im Verantwortungsbereich des Kunden liegen nicht zu vertreten.
Bei Webhostingverträgen kann nach dem Stand der Technik keine 100%ige Erreichbarkeit garantiert werden.
6. Sonstige Mitwirkungspflichten des Kunden
Der Kunde ist verpflichtet, dem Anbieter bei der Erfüllung ihrer vertraglich geschuldeten Leistungen zu unterstützen. Dazu gehört insbesondere das rechtzeitige Zurverfügungstellen von Informationen, Inhalten, Datenmaterial sowie ggf. von Hard- und Software. Der Kunde erhält vom Anbieter eine Aufstellung, in welchen Formaten der Kunde die Materialen zur Verfügung stellen muss.
7. Haftung
Die vorvertragliche, vertragliche und außervertragliche Haftung des Anbaieters ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt, soweit es sich nicht um die Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht oder die Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit handelt. Gleiches gilt für die Haftung unserer Erfüllungsgehilfen. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt hiervon unberührt.
Der Anbieter ist für alle Daten, Inhalte und sonstigen, die der Kunde zur Verfügung stellt, nicht verantwortlich. Insbesondere ist der Anbieter nicht verpflichtet, die Inhalte auf mögliche Rechtsverstöße zu überprüfen.
Der Kunde versichert, dass die von ihm zur Verfügung gestellte Materialen frei von Rechten Dritter sind. Sollte der Anbieter wegen möglicher Rechtsverstöße von Dritten aufgrund der vom Kunden zur Verfügung gestellten Materialien, Inhalten etc. in Anspruch genommen werden, verpflichtet sich der Kunde, den Anbieter von jeglicher Haftung freizustellen und alle Kosten (einschließlich der Kosten der Rechtsverteidigung) zu ersetzen, die dem Anbieter wegen der möglichen Rechtsverletzung entstehen.
Der Kunde ist verpflichte Datensicherungen durchzuführen und dadurch sicherzustellen, dass verlorengegangene Daten mit vertretbarem Aufwand wiederhergestellt werden können.
8. Dritte
Der Anbieter ist berechtigt zur Erfüllung seiner vertraglichen Leistungen Dritte einzuschalten.
9. Vertragslaufzeit
Ist keine Vertragslaufzeit bestimmt, so kann ein Vertrag nur aus wichtigem Grund gekündigt werden. Der Anbieter ist zur Kündigung insbesondere dann berechtigt, wenn der Kunde seine Verpflichtungen nachhaltig verletzt oder trotz Mahnung und Frisstsetzungen seiner Pflicht zur Zahlung der vereinbarten Vergütung oder etwaiger Teilzahlungen nicht nachkommt. Webhostingverträge werden auf unbestimmte Zeit geschlossen und können jeweils mit einer Frist von 2 Monaten zum Ende der Laufzeit gekündigt werden.
10. Datenschutz
Sämtliche zur Verfügung gestellten Daten und Materialien werden vertraulich und unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Vorschriften behandelt. Die Daten werden nur erhoben und genutzt,soweit es für die inhaltliche Ausgestaltung oder Abwicklung des jeweiligen Vertragsverhältnisses erforderlich ist.
Der Nutzer kann jederzeit Auskunft über die von ihm gespeicherten personenbezogenen Daten verlangen. Ferner kann er die Löschung der von ihm gespeicherten personenbezogenen Daten verlangen, sofern das Vertragsverhältnis vollständig abgewickelt ist und die Aufbewahrung der Daten nicht vorschrieben ist.
11. Schlussbestimmungen
Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
Ist der Vertragspartner ein Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, wird als ausschließlicher Gerichtsstand unser Geschäftssitz für alle Ansprüche, die sich aus oder aufgrund dieses Vertrages ergeben, vereinbart. Gleiches gilt gegenüber Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland haben oder Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort außerhalb von Deutschland verlegt haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.
Sollte eine Bestimmung dieser Vereinbarung ganz oder teilweise unwirksam sein oder ihre Rechtswirksamkeit später verlieren, so soll hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt werden. Anstelle der unwirksamen Bestimmung soll im Wege der Vertragsanpassung eine andere angemessene Regelung gelten, die wirtschaftlich dem am nächsten kommt, was die Vertragsparteien gewollt hätten, wenn ihnen die Unwirksamkeit der Regelung bekannt gewesen wäre.
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